TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel von Montag, den 20.04.2026 bis Sonntag den 03.05.2026 (23:59Uhr) 

1. Allgemeines
Veranstalter des Gewinnspieles ist Popken Fashion GmbH, Am Waldrand 19, 26180 Rastede. Das Gewinnspiel wird nicht von Facebook oder Instagram unterstützt und steht in keiner Verbindung zu Facebook oder Instagram.

2. Teilnahme
(1) Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz in einem der folgenden Ländern haben: Deutschland, Österreich, Schweiz. Einsendungen/Eintragungen über Eintragsdienste werden von der Verlosung ausgeschlossen. Mitarbeiter des Veranstalters und von verbundenen Unternehmen sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme an dem Gewinnspiel ebenfalls ausgeschlossen. Die Teilnahme am Gewinnspiel hängt in keiner Weise von dem Erwerb von Waren im Onlineshop von JP1880 ab. Eine Bestellung erhöht die Gewinnchancen nicht.

3. Ablauf und Abwicklung
Das Gewinnspiel findet von Montag, den 20.04.2026 bis Sonntag, den 03.05.2026 (23:59Uhr) statt.

4. Gewinn und Feststellung der Gewinner:innen
Alle Teilnehmer:innen, die folgende Kriterien erfüllen, können an dem Gewinnspiel teilnehmen:


1. Folge @jp1880menswear & @thebosshoss_official auf Instagram

2. Like diesen Post

3. Markiere jemanden, mit dem du zu dem Konzert gehen willst!


Die Auslosung findet am Mittwoch, dem 06.05.2026 statt. Die Auslosung erfolgt nach dem Zufallsprinzip.

Gewinn: Verlost werden 3 x 2 Tickets für das The BossHoss Konzert in Markdorf am 19.06.2026 (3 Gewinner:innen). 
Die Karten werden an der Abendkasse hinterlegt und sind nicht übertragbar. Ausgabe nur durch Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes. 

Gewinnansprüche können nicht auf andere Personen übertragen oder abgetreten werden. Die Gewinner:innen haben keinen Anspruch auf Auszahlung der Preise in Sachwerten oder Tausch der Preise gegen einen anderen Gegenstand. 

Die Gewinner/innen werden via Instagram Direktnachricht kontaktiert. .

Der Gewinn verfällt, wenn innerhalb von drei Wochen nach der Gewinnmitteilung die Übergabe des Gewinns aus Gründen scheitert, die in der Sphäre der Gewinner:innen liegen. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn der Teilnehmer/ die Teilnehmerin keine zustellfähige Postadresse mitteilt. Bei verfallenen Gewinnen wird ein neuer Gewinner ermittelt.

5. Datenschutzbestimmung
Mit der Gewinnspielteilnahme erklärt sich der Teilnehmer/ die Teilnehmerin ausdrücklich damit einverstanden, dass der Gewinnspielausrichter die dazu erforderlichen Daten zum Zwecke der Abwicklung des Gewinnspiels speichert.
Der Gewinnspielausrichter gewährt im Rahmen des Gewinnspiels den größtmöglichen datenschutzrechtlichen Standard und beachtet alle diesbezüglich einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Personenbezogene Daten werden nicht an Dritte weitergegeben oder verkauft.
Nach Ablauf des Wettbewerbes werden die gespeicherten Teilnehmerdaten gelöscht, sofern der Teilnehmer/ die Teilnehmerin einer Nutzung der Daten zu Marketingzwecken nicht zugestimmt hat. Der Teilnehmer/ die Teilnehmerin kann der Verarbeitung oder Nutzung seiner/ ihrer Daten für Zwecke der Werbung bzw. der Markt- oder Meinungsforschung jederzeit beim Gewinnspielausrichter widersprechen.